Regelungen zur Vertraulichkeit und Sanktionen im Verein NazarenerJuden e.V.

1. Allgemeine Bestimmungen

Die Weitergabe von Hyperlinks und Inhalten aus den Kommunikationskanälen des Vereins NazarenerJuden e.V. ist ohne vorherige Zustimmung des Vorstands streng untersagt. Diese Regelung gilt für alle Kommunikationskanäle des Vereins und dient dem Schutz der Vertraulichkeit, der Urheberrechte und der Geschäftsgeheimnisse.

2. Gesetzliche Grundlagen

2.1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Gemäß Artikel 5 DSGVO müssen personenbezogene Daten vertraulich behandelt werden. Die unbefugte Weitergabe personenbezogener Daten verstößt gegen die Grundsätze der Integrität und Vertraulichkeit und kann gemäß Artikel 83 DSGVO zu erheblichen Bußgeldern führen.

2.2 Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Das UrhG schützt die Rechte der Urheber. Bei einer Urheberrechtsverletzung kann der Urheber gemäß § 97 UrhG Unterlassung und Schadensersatz verlangen. Die unbefugte Weitergabe urheberrechtlich geschützter Inhalte stellt eine Verletzung dieser Rechte dar und kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

2.3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Das UWG schützt Geschäftsgeheimnisse. Ein Verstoß gegen § 17 UWG kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder zu einer Geldstrafe führen.

2.4 Grundgesetz (GG) – Briefgeheimnis
Artikel 10 GG garantiert das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis und schützt die Vertraulichkeit der Kommunikation. Die unbefugte Weitergabe von digitalen Nachrichten verstößt gegen das Briefgeheimnis und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

3. Urheberrechtlich geschütztes Logo

Das Logo des Vereins NazarenerJuden e.V. ist urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung des Logos ist ausschließlich Funktionären des Vereins oder Personen mit schriftlicher Genehmigung des Vorstands gestattet. Jegliche unbefugte Nutzung kann rechtliche Schritte nach sich ziehen, einschließlich Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzforderungen gemäß § 97 UrhG.

4. Aufnahme von Gesprächen

Das Aufnehmen von Gesprächen aus den Sprachchats des Vereins ist nur dem Vorstand oder Personen mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Vorstands gestattet. Mündliche Genehmigungen werden nicht berücksichtigt. Die unbefugte Aufnahme von Gesprächen stellt einen Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen der DSGVO dar und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich Bußgeldern gemäß Artikel 83 DSGVO.

5. Sanktionen bei Verstößen

5.1 Geldstrafen bei Verstößen

  1. Unbefugte Weitergabe von Daten:
    Bei der unbefugten Weitergabe von Daten ohne schriftliche Genehmigung des Vorstands wird eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro an den Verein NazarenerJuden e.V. verhängt.
  2. Schwere Verstöße und Rufschädigung:
    Sollte durch die Weitergabe von Daten ein schwerer Schaden entstehen oder der Ruf des Vereins erheblich geschädigt werden, behält sich der Verein vor, eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 5.000 Euro oder mehr zu verlangen.
    Bei der Weitergabe von Informationen, die den Ruf des Vereins NazarenerJuden e.V. schädigen, wird eine Mindeststrafe von 5.000 Euro erhoben.

5.2 Erhöhung der Strafen
Der Verein behält sich das Recht vor, bei erheblichen Verstößen und Schäden, die durch die unbefugte Weitergabe von Daten entstanden sind, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, die über die festgelegten Geldstrafen hinausgehen.

6. Konsequenzen bei Verstößen

6.1 Geldstrafen:
Gemäß § 97 UrhG können bei Urheberrechtsverletzungen Schadensersatzansprüche in Höhe von mehreren Tausend Euro geltend gemacht werden. Diese Strafen sollen den entstandenen Schaden ausgleichen und weitere Verstöße verhindern.

6.2 Bußgelder:
Bei Verstößen gegen die DSGVO können Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

6.3 Strafrechtliche Konsequenzen:
Nach § 17 UWG können Verstöße gegen den Schutz von Geschäftsgeheimnissen zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen führen.

7. Gültigkeit und Unwissenheit

Unwissenheit über diese Regelungen schützt nicht vor den genannten Konsequenzen. Sollte ein Teil dieser Regelung seine Gültigkeit verlieren, bleiben die anderen Teile dennoch in Kraft.

8. Antisemitismus

Der Verein NazarenerJuden e.V. duldet keinerlei Antisemitismus. Bei bekannt werden antisemitischer Handlungen oder Äußerungen wird dies konsequent juristisch verfolgt. Dies entspricht dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem Strafgesetzbuch (StGB), welches Volksverhetzung (§ 130 StGB) unter Strafe stellt.

9. Ergänzung zur Vereinssatzung

Diese Regelung ist ergänzend zur Vereinssatzung des Vereins NazarenerJuden e.V. zu verstehen. Bei Widersprüchen zwischen dieser Regelung und der Vereinssatzung hat die Vereinssatzung Vorrang.

10. Zweck der Regelung

Diese Regelung dient dem Schutz der Gemeinschaft im Verein NazarenerJuden e.V. und gewährleistet die Sicherheit und Integrität aller Mitglieder. Die Einhaltung dieser Regelung stellt sicher, dass alle Mitglieder des Vereins in einem sicheren und vertrauenswürdigen Umfeld kommunizieren können. Die Wahrung der Vertraulichkeit und der Schutz von Daten und Inhalten sind essenziell für das reibungslose Funktionieren und das Vertrauen innerhalb der Gemeinschaft.

Stand 22. September 2024